Die dmp solutions Rechtsanwälte sind Ihre Experten im Insolvenz- und Sanierungsrecht. Wir bieten maßgeschneiderte Lösungen und umfassende Begleitung durch komplexe Insolvenzverfahren und Unternehmenssanierungen.
Durch ein gerichtliches Insolvenzverfahren ist ein Schuldenerlass – die sog. Restschuldbefreiung – nach 3 Jahren möglich. Die Insolvenz kann daher ein sinnvoller Weg sein, schuldenfrei zu werden. Wir beraten Betroffene in dieser schwierigen Situation zu Vor- und Nachteilen des gerichtlichen Verfahrens, eine etwaige Antragsverpflichtung und stellen die zur Verfahrenseinleitung notwendigen Anträge.
Immer wieder sehen sich Gläubiger in der Insolvenz ihrer Kunden Rückforderungsansprüchen der Insolvenzverwaltung ausgesetzt, insbesondere wenn sie zeitnah vor der Insolvenz noch Zahlungen erhalten haben. Mit der Insolvenzanfechtung versucht die Insolvenzverwaltung die Gläubigergesamtheit benachteiligende Befriedigungen einzelner Gläubiger nachträglich zu korrigieren. Daneben werden regelmäßig Haftungsansprüche gegenüber Geschäftsführern und sonstigen Verantwortlichen geltend gemacht. Wir beraten Betroffene über ihre Möglichkeiten, diese Ansprüche abzuwehren.
Auch für Gläubiger, die zumeist unerwartet keine Zahlung mehr erhalten, kann die Insolvenz ihres Vertragspartners eine Herausforderung darstellen. Wir wahren Gläubigerrechte, in dem wir offene Forderungen und etwaige Aus- und Absonderungsrechte gegenüber der Insolvenzverwaltung geltend machen und Vertragspartner des Insolvenzschuldners durch das Verfahren begleiten.
Die Zahl der überschuldeten Privathaushalte in Deutschland wird auf mehrere Millionen geschätzt. Viele Betroffene finden selbst keinen Ausweg aus ihrer Situation. Wir erstellen außergerichtliche Schuldenbereinigungspläne, um mit den Gläubigern eine vergleichsweise Lösung zu erzielen. Dieser Einigungsversuch ist gleichzeitig Voraussetzung für ein Verbraucherinsolvenzverfahren. Scheitert die Einigung, erhalten unsere Mandanten die für die Insolvenzantragstellung notwendige Bescheinigung.