Wir bemühen uns, Gläubiger und sonstige am Insolvenzverfahren beteiligte Personen schnellstmöglich über die wesentlichen Verfahrensdaten sowie den aktuellen Verfahrensstand zu informieren. Wollen Sie als Gläubiger bereits in einem vorläufigen Insolvenzverfahren erfasst werden, schicken Sie uns bitte eine E-Mail oder benachrichtigen Sie uns per Fax oder Brief. Wird das Insolvenzverfahren eröffnet, erhalten Sie automatisch unser Gläubigerinformationsschreiben. Nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens melden Sie Ihre Insolvenzforderung beim Insolvenzverwalter an.
Alle gerichtlichen Bekanntmachungen in einem Insolvenzverfahren können unter www.insolvenzbekanntmachungen.de eingesehen werden.
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